5.1 Nach übereinstimmender Ansicht von Klinikarzt und Gutachter weist die Beschwerdeführerin keinerlei Krankheitseinsicht und damit auch keine Behandlungsbereitschaft auf. Die Beschwerdeführerin selber hat erklärt, dass sie nicht krank sei und deshalb auch keine Medikamente benötige. Sie sei nicht bereit, Medikamente einzunehmen, da diese bei ihr Halluzinationen auslösen würden. Von einer echten Krankheitseinsicht und einer belastbaren Behandlungsbereitschaft kann bei dieser Sachlage nicht die Rede sein.