4.2.2 Gutachter Dr. E.________ sieht im Klinikrahmen eher keine Fremdgefährdung mit fremdaggressivem, tätlichem Verhalten. Allerdings seien bei paranoider Verarbeitung verbale Konflikte möglich. Bei einer Rückkehr ins H.________ sei wieder von gleichen Vorfällen auszugehen, wie sie zur Klinikeinweisung geführt hätten. Auch die Belastung für Mitbewohner und Pflegepersonal sei bei einer Rückkehr hoch, da das H.________ in ihr Zwangssystem miteinbezogen sei. Da ihre Lebens- und Handlungsvorgehensweisen weitgehend irrational, nicht kontrollierbar und auch nicht in dem Sinne an die sozialen Regeln und Normen gebunden seien, sei die Belastung im H.________ ganz sicher gross.