Sowohl im Hotel wie auch beim Versuch, eine Wohnung anzumieten, wird die Beschwerdeführerin in ihrem aktuellen Zustand sehr schnell sozial auffallen. Es ist – wie in der Vorgeschichte bereits vorgekommen – auch damit zu rechnen, dass sie auf sich allein gestellt als Folge von paranoiden Vergiftungsideen Flüssigkeits- und Nahrungsaufnahme vernachlässigen dürfte, was zu gravierenden Mangelschäden führen könnte. Durch ihr auffälliges Verhalten wird sie zudem als kranke Frau wahrgenommen und stigmatisiert. Die Selbstgefährdung insbesondere in einem weiteren Sinne ist folglich im Falle einer baldigen Entlassung als akut und unmittelbar drohend zu beurteilen.