3.3 An der Anhörung vom 2. Juli 2021 erklärte Dr. med. C.________, dass die Klinik nach wie vor von einer paranoiden Schizophrenie ausgehe. Es gebe auch Hinweise auf Halluzinationen. Der gerichtliche Gutachter Dr. med. E.________ bestätigte die Diagnose einer chronischen paranoiden Schizophrenie (ICD-10 F20.0) und das Vorliegen von Halluzinationen, mit denen sich die Beschwerdeführerin offenbar aber arrangiert habe.