3.2 Am 18. Juni 2021 wurde die Beschwerdeführerin von B.________, Assistenzärztin, wegen Fremdgefährdung zur Behandlung in die Klinik Meissenberg eingewiesen. Grund sei ein tätlicher Angriff – Faustschläge – der Patientin auf Betreuungspersonal des H.________ am 15. und am 18. Juni 2021. Die Patientin sei nicht krankheitseinsichtig. Im Gespräch sei sie florid psychotisch, spreche mit "Stimme", sei sprunghaft, vorbeiredend, perseverierend, inkohärent und mit Gedankenabreissen. Sie sei als nicht urteilsfähig einzuschätzen.