3.1 Den Akten – insbesondere auch den Akten der früheren Verfahren F 2010 7, F 2010 16, F 2011 25 und F 2015 47 – lässt sich entnehmen, dass sich bei der Beschwerdeführerin bereits vor vielen Jahren psychische Probleme mit Halluzinationen und schwerwiegenden Wahn- und Verfolgungsideen zu manifestieren begannen. In den seinerzeit eingeholten Gutachten von med. pract. F.________ vom 23. Februar 2010 (F 2010 7) und von Dr. med. G.________ vom 1. Juli 2015 (F 2015 47) wurde übereinstimmend eine paranoide Schizophrenie (ICD-10 F20.0) diagnostiziert. In den letzten Jahren kam es zu zahlreichen, teils zwangsweisen Klinikaufenthalten. Seit einigen Jahren ist sie in der Institution H.____