C. Am 2. Juli 2021 wurde die Beschwerdeführerin von der fürsorgerechtlichen Kammer des Verwaltungsgerichts in den Räumen der Klinik Meissenberg angehört. An dieser Verhandlung nahmen seitens der Klinik Dr. med. C.________ und zu Beginn der Anhörung Assistenzarzt med. pract. D.________ sowie als gerichtlicher Gutachter Dr. med. E.________ teil, der sein Gutachten im Anschluss an die Anhörung mündlich erstattete. Die Verhandlung wurde anschliessend zur Beratung unterbrochen und danach wurde der Urteilsspruch eröffnet und mündlich kurz begründet. Das Verwaltungsgericht erwägt: