A. A.________, Jahrgang 1964, wurde am 18. Juni 2021 von Notfallärztin B.________, Baar, mit fürsorgerischer Unterbringung (FU) in die Klinik Meissenberg eingewiesen. B. Gegen diese Einweisung beschwerte sich A.________ mit Schreiben vom 24. Juni 2021 (Poststempel 25. Juni 2021; Eingang auf der Gerichtskanzlei am 28. Juni 2021) beim Verwaltungsgericht und erklärte, dass sie aus der Klinik entlassen werden möchte. Sie sei "geistlich und körperlich" gesund.