Wenn der Beschwerdeführer sofort entlassen würde, würde er sich in den derzeit geöffneten Bars betrinken gehen und in spätestens zwei bis drei Tagen wäre er mit ziemlicher Sicherheit mit Zwischenstation Spital F.________ wieder in der Klinik, sofern er dies denn auch überlebe. Die Aussagen des Beschwerdeführers selber liessen eine deutliche Bagatellisierung und auch keinerlei ernsthafte Abstinenzabsicht erkennen. Eine echte Krankheitseinsicht und eine glaubwürdige Behandlungsbereitschaft bestehen beim Beschwerdeführer offensichtlich nicht.