lassung in medizinischer und sozialer Hinsicht. Diese Kriterien sind gegeneinander abzu- Urteil F 2021 24 10 wägen. Ob die fürsorgerische Unterbringung aufrecht erhalten bleiben soll, beurteilt sich anhand der Lage der betroffenen Person im Zeitpunkt des jeweiligen Entscheides.