Bei weiterem Alkoholkonsum bestehe zudem Lebensgefahr. Der Beschwerdeführer sei immerhin mit 3,5 ‰ ins Spital eingeliefert worden. Die letale Dosis liege bei etwa 4 ‰ und zwar auch bei grosser Alkoholtoleranz und -gewöhnung. Die Gefahr von Rückfällen sei gross und zudem auch die Gefahr der Verwahrlosung. Die Prognose sei nicht positiv. Der Beschwerdeführer laufe sodann auch Gefahr zu vereinsamen. Schliesslich verkürze sich mit Alkohol die Lebenserwartung bei der vorhandenen Leberzirrhose klar.