4.1.1 An der Anhörung erklärte Psychologin D.________, dass die Suizidalität sowohl im Klinikrahmen wie im Fall einer baldigen Entlassung schwierig zu beurteilen sei. Der Beschwerdeführer sei schon immer wieder sehr emotional, vor allem in alkoholisiertem Zustand. Vorstellbar sei eine grosse Verzweiflung, bei der nicht auszuschliessen sei, dass eine impulsive Handlung auch suizidal enden könnte. Die Gefahr einer Selbstgefährdung im weiteren Sinne sei gross, da es wegen der Prothese und insbesondere bei weiterem Alkoholkonsum zu gefährlichen Stürzen kommen könne. Langfristig sei auch an die Gefährdung der Leber zu denken.