3.2 Der von Dr. med. B.________ am 13. Juni 2021 angeordneten ärztlichen fürsorgerischen Unterbringung (FU) und dem "Verlegungsbericht extern" lässt sich entnehmen, dass der Beschwerdeführer mehrmals auf der Notfallstation erschienen sei. Nachdem er mit 2,5 ‰ Blutalkohol aus dem Spital geflüchtet sei, sei er ein weiteres Mal mit 3,5 ‰ Blutalkohol vom Rettungsdienst eingeliefert worden. Er sei am Bahnhof C.________ in einem Stuhl sitzend zusammengesackt und nicht mehr ansprechbar gewesen. Der Rettungsdienst sei avisiert worden, der den Patienten ins Spital gebracht habe.