Die Parteien erhielten Gelegenheit zu Ergänzungsfragen und einer abschliessenden Stellungnahme. Der Beschwerdeführer hielt dabei an seinem Antrag auf umgehende Entlassung fest, während die Vertreterin der Klinik eine stationäre Betreuung und Behandlung als weiterhin notwendig erachtete. Anschliessend wurde die Verhandlung für die Beratung und Urteilsfällung unterbrochen und danach wurde der Urteilsspruch mündlich eröffnet und kurz begründet. Das Verwaltungsgericht erwägt: