__ jährlich während der Schulferien wie folgt auf eigene Kosten zu sich oder mit sich in die Ferien zu nehmen: - Im zweiten Kindergartenjahr eine Woche; - in der ersten Primarschule zwei Wochen (wovon maximal eine Woche am Stück); - ab der zweiten Primarschule drei Wochen (wovon maximal zwei Wochen am Stück). Der Kläger sei zu verpflichten, der Beklagten mindestens drei Monate im Voraus mitzuteilen, wann er sein Ferienbesuchsrecht ausüben will.