Die Beklagte sei zu verpflichten, den Kläger über besondere Ereignisse im Leben von E.________ (z.B. medizinische Eingriffe von einiger Tragweite, Nachhilfe- und Stützunterricht) umgehend und umfassend sowie rechtzeitig über wichtige Anlässe (z.B. Schulbesuchstag, Elternabend etc.) zu informieren und Entscheidungen die für die Entwicklung von E.________ oder für dessen schulische und berufliche Laufbahn wichtig sind (z.B. Schul- und Berufswahl), erst nach Anhörung des Klägers und einvernehmlich zu treffen.