5.4 Gemäss Dr. D.________ ist eine weitere stationäre Behandlung des Beschwerdeführers notwendig. Die voraussichtliche Dauer der Behandlung sei schwer absehbar. Aufgrund der psychopathologischen Befunde sei der Beschwerdeführer als Akutpatient zu betrachten. Er sei jetzt zwei Wochen in der Klinik und habe in dieser Zeit die Medikamente eingenommen; er zeige aber immer noch Restsymptome. Die stationäre Behandlung dürfte noch etwa zwei bis vier weitere Wochen notwendig sein. Der Beschwerdeführer sei lebenslang auf Medikamente angewiesen. Eine spontane Remission sei – abgesehen vom schizophrenen Teil der Krankheit – sehr unwahrscheinlich.