5.3 Ein stationärer Aufenthalt ist aus Sicht der behandelnden Ärzte im Klinikbericht weiterhin erforderlich. Hierbei gehe es einerseits um die Medikamenteneinnahme, da eine längerfristige Medikation für das Krankheitsbild unerlässlich sei. Ein weiterer wichtiger Punkt wäre, dass der Patient nach Klinikaustritt weiterhin regelmässig zu seinem neuen ambulanten Psychiater Dr. H.________, bei dem er letztmals im September 2020 gewesen sei, gehen würde. Eine regelmässige ambulante psychiatrische Behandlung sei aus Sicht der Klinik essentiell, wofür im stationären Rahmen die Motivation dafür geschaffen werden sollte.