5.2 Die sozialen Begleitumstände sind derzeit ungünstig. Der 41 Jahre alte Beschwerdeführer hat aktuell keine Wohnung mehr und lebte vor Klinikeintritt im Hotel. Sein persönliches Umfeld besteht nach Angaben der Klinik offenbar mehrheitlich aus der Mutter, bei der er zeitweise wohnen konnte und die sich derzeit gemäss den Ausführungen im Austrittsbericht vom 7. April 2021 von ihrem Sohn aus Sorge um ihre eigene Sicherheit abzugrenzen wünscht. Andere enge Kontakte scheint der Beschwerdeführer nicht zu haben. Urteil F 2021 16 10