damit gefährdet er sein persönliches und berufliches Fortkommen schwerwiegend. Sozial ist er offenbar schlecht integriert und allein unterwegs, sodass auch ein sozialer Rückzug droht. Schliesslich ist auch nicht ausser Acht zu lassen, dass er bei weiteren Attacken auf Passanten auf für ihn gefährliche Gegenwehr stossen und dabei nicht unerheblich verletzt werden könnte. Offensichtlich ist er nicht in der Lage, derartige Risiken richtig einzuschätzen. Die Selbstgefährdung in einem weiteren Sinne ist daher als akut und unmittelbar drohend zu beurteilen.