4.1.1 Im Klinikbericht der Luzerner Psychiatrie wird weder im Klinikrahmen noch im Falle einer baldigen Entlassung von einer akuten Selbstgefährdung im Sinne von Suizidalität ausgegangen. Eine Suizidalität bestehe im Klinikrahmen aktuell nicht und auch im Falle einer baldigen Entlassung sei dies ähnlich zu beurteilen. Auf Station zeige sich der Beschwerdeführer klar von Suizidalität distanziert. Aus der Vorgeschichte seien keine suizidalen Vorfälle bekannt. Eine Selbstgefährdung im weiteren Sinne bestehe im Klinikrahmen zurzeit nicht.