machte. Der Beschwerdeführer wurde anschliessend zum G.________ in C.________ ZG gebracht, wo sich Dr. B.________ veranlasst sah, ihn wegen einer psychischen Störung mit Fremdgefährdung zur Behandlung in die Klinik Luzern einzuweisen. In der Einweisungsverfügung schrieb Dr. B.________, dass der Beschwerdeführer ein psychotisches Zustandsbild mit zerfahrenem und inkohärentem Gedankengang zeige, er rede vorbei, bleibe vage, umständlich; er fühle sich bedroht und provoziert. Innerlich sei er stark angespannt, im Gespräch lasse er sich zwar etwas beruhigen, reagiere aber sehr schnell gereizt. Der Patient berichte von vielfachen psychiatrischen Hospitalisationen.