Der Beschwerdeführer erhielt Gelegenheit zur Stellung von Ergänzungsfragen und zu einer abschliessenden Stellungnahme, wobei er an seinem Antrag auf Aufhebung der FU festhielt. Anschliessend wurde die Verhandlung für die Beratung und Urteilsfällung unterbrochen und danach wurde der Urteilsspruch mündlich eröffnet; auf die sonst übliche kurze mündliche Begründung verzichtete der Beschwerdeführer explizit. Das Verwaltungsgericht erwägt: