C. Am 27. Mai 2021 wurde der Beschwerdeführer von der fürsorgerechtlichen Kammer in den Räumen des Verwaltungsgerichts persönlich angehört. An dieser Anhörung nahm als gerichtlicher Gutachter Dr. med. D.________, Facharzt FMH für Psychiatrie und Psychotherapie, teil, der den Beschwerdeführer vorgängig untersucht hatte und der im Anschluss an die Anhörung sein Gutachten mündlich erstattete. Der Beschwerdeführer erhielt Gelegenheit zur Stellung von Ergänzungsfragen und zu einer abschliessenden Stellungnahme, wobei er an seinem Antrag auf Aufhebung der FU festhielt.