5. Mitteilung an den Beschwerdeführer (im Doppel, für sich und zuhanden seiner Ehefrau; mit ausführlicher Rechtsmittelbelehrung) und an die ärztliche Leitung der Triaplus AG Klinik Zugersee. Zug, 20. März 2020 Im Namen der FÜRSORGERECHTLICHEN KAMMER Die Vorsitzende Der Gerichtsschreiber versandt am Urteil F 2020 7