§ 10 Abs. 3 VRG). Die vorliegende Beschwerde datiert vom 17. März 2020 und wurde am 18. März 2020 der Post übergeben, sodass sie fristgerecht eingereicht worden ist. 1.3 Der Beschwerdeführer ist der Ehemann von C.________, die am 12. März 2020 mit fürsorgerischer Unterbringung in die Triaplus AG Klinik Zugersee eingewiesen worden ist. Als nahestehende Person kann er beispielsweise jederzeit um Entlassung ersuchen (Art. 426 Abs. 4 ZGB), verfügt über Informationsrechte (Art. 430 Abs. 5 ZGB) und kann Rechtsmittel ergreifen (Art. 439 Abs. 1 ZGB). Seine Aktivlegitimation zur Einreichung der vorliegenden Beschwerde ist daher zu bejahen.