Die Beschwerde richte sich lediglich gegen das vom Spital E.________ gewählte Vorgehen. So eine Massnahme dürfe nicht ohne vorherige Kontaktaufnahme mit ihm bzw. ohne vorherige Besprechung mit den nächsten Angehörigen vollzogen werden. Ausserdem gebe es einen öffentlich beurkundeten Vorsorgeauftrag seiner Ehefrau. Leider habe das Spital E.________ von diesem Dokument keine Kenntnis gehabt. Auf der Anordnung sei angekreuzt, dass seine Frau über die Gründe und den Zweck der geplanten Unterbringung in verständlicher Weise informiert worden sei. Angesichts ihrer Erkrankung sei jedoch davon auszugehen, dass sie den Sinn der Erläuterungen nicht habe begreifen können.