medikamentöse Einstellung mit anschliessender ambulanter Betreuung und Behandlung in die Wege geleitet und auch sichergestellt sein. Dies dürfte innert weniger Tage möglich sein. Auch wenn eine stationäre Behandlung aktuell nicht mehr zwingend notwendig ist, erscheint eine weitere Zurückbehaltung in der Klinik für wenige Tage sinnvoll und auch gerechtfertigt, wenn man die Folgen einer sofortigen Entlassung in noch nicht ausreichend remittiertem und stabilisiertem Zustand bedenkt. In Berücksichtigung der gesamten Umstände rechtfertigt es sich, die FU noch für sieben Tage aufrecht zu erhalten. Auf diesen Zeitpunkt hin ist die FU aufzuheben und der Beschwerdeführer zu entlassen.