Er ist immerhin krankheitseinsichtig und - wenn auch mit erheblichen Einschränkungen, was die Medikation betrifft -, behandlungsbereit. Würde er in seinem aktuellen, noch nicht remittierten Zustand sofort in die alten Verhältnisse entlassen, wäre zudem mit Absetzen oder Reduktion der Medikamente und mit Alkoholkonsum zu rechnen, was sehr schnell zu einer weiteren Krisensituation führen dürfte. Sobald der Beschwerdeführer in der Öffentlichkeit auffallen würde, wäre damit auch mit einer erneuten zwangsweisen Klinikunterbringung zu rechnen. Damit dieser Gefahr adäquat begegnet werden kann, muss vor einer Entlassung die weitere Remission der manischen Episode erfolgt sein und es muss die