Dann wäre auch mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Reduktion der Medikamente und einer erneuten manischen Dekompensation zu rechnen. Wahrscheinlich würde er innerhalb weniger Tage wieder in die Klinik eingewiesen; es komme darauf an, wie schnell er wieder auffallen würde. 5.4 Für Gutachter Dr. E.________ war die Frage, ob eine weitergehende stationäre Behandlung notwendig sei, schwierig zu beantworten. Grundsätzlich sei ein stationärer Aufenthalt äusserst wünschenswert. Ob die weitere Freiheitseingrenzung für die Genesung erforderlich sei, könne er nicht beantworten. Wenn die Besserung des Gesundheits- Urteil F 2020 6 11