5.2 Die sozialen Begleitumstände sind nicht ungünstig. Der knapp 40 Jahre alte Beschwerdeführer lebt seit 2013 in einer Wohnung in C.________. Er ist seit 2013 geschieden; aus der Ehe stammen zwei Kinder, Jahrgang 2009 und 2011, die er jedoch - wie er selber ausführte - während manischer Phasen nicht sehen und damit auch nicht belasten will. Vor rund einem Monat ist seinen Angaben zufolge eine längere Beziehung zerbrochen wegen des Kinderwunsches seiner Partnerin, den er - nach seinem Bekunden - nicht zu erfüllen bereit gewesen sei. Er hat Eltern, die sich offenbar sehr um ihn sorgen, die aber mit der Situation auch erheblich belastet sein sollen.