5.1 Nach Ansicht von Klinikärztin D.________ ist der Beschwerdeführer krankheitseinsichtig. Die Behandlungseinsicht hingegen sei nicht voll gegeben. Er habe die Medikamente nur auf Nachdruck durch die Polizei eingenommen und er sei auch ambivalent, was die Dosierung betreffe. Die ersten Tage habe das Sequase mehrmals angepasst werden müssen, da man nicht ganz genau gewusst habe, welche Dosierung er im Vorfeld gehabt habe. Er wechsle auch immer wieder die Meinung, in welcher Dosierung er das Medikament nach seinem Austritt einnehmen würde. Es sei davon auszugehen, dass er das Sequase reduzieren würde, weil es ihn einfach müde mache;