Wenn er allerdings irgendwo angehalten werde, sei es schwierig abzuschätzen, wie er dann reagieren würde. Die Belastung für sein soziales Umfeld - insbesondere die Eltern, die sich sehr um ihn sorgten - sei im Falle einer baldigen Entlassung hoch. Den Kontakt zu seinen Kindern habe der Beschwerdeführer per Patientenverfügung während manischer Phasen ausgesetzt, um sie nicht zu belasten.