4.2.1 Nach Ansicht von Klinikärztin D.________ besteht im Klinikrahmen aktuell keine akute Fremdgefährdung mehr, so wie er jetzt medikamentös eingestellt sei. In den ersten Tagen sei es zu aggressiven Vorfällen gekommen und er sei verbal massiv bedrohlich gewesen; körperliche Gewalt sei hingegen nicht vorgekommen. Für den Fall einer baldigen Entlassung sei die Frage nach der Fremdgefährdung schwierig zu beantworten. Wenn man ihn in Ruhe lasse und nicht bedränge, sei nicht davon auszugehen, dass er Menschen bedrohen würde. Wenn er allerdings irgendwo angehalten werde, sei es schwierig abzuschätzen, wie er dann reagieren würde.