schen Zustand wieder am Arbeitsplatz erscheint. Es droht ihm zudem die Stigmatisierung, indem er in seiner Umgebung als psychisch kranker Mann wahrgenommen wird. Die Selbstgefährdung insbesondere in einem weiteren Sinne ist folglich im Falle einer baldigen Entlassung als akut und unmittelbar drohend zu beurteilen. Urteil F 2020 6 8