Einerseits könnte sich der Gesundheitszustand wieder wesentlich verschlechtern, wenn der Beschwerdeführer - was zu befürchten ist - die Medikamente nach seinem Gutdünken reduziert oder auch ganz absetzt. Dann sind wieder solche Vorfälle, wie sie zur Klinikeinweisung geführt haben, sehr wahrscheinlich. Der Beschwerdeführer begibt sich andererseits in erhebliche Gefahr, wenn er sich in nach wie vor manischem Zustand und möglicherweise auch alkoholisiert ans Steuer setzt oder wenn er bei winterlichen Temperaturen schwimmen geht. Auch seine berufliche Situation und sein berufliches Fortkommen könnten in Gefahr geraten, wenn er in seinem aktuellen, noch keineswegs remittierten mani-