Im Laufe der Jahre baue mindestens ein Drittel der Patienten kognitiv ab. Es sei daher dringend zu einer Dauermedikation zu raten. Lithium und ein Depot wären sehr gut; dies wolle der Beschwerdeführer bedauerlicherweise aber nicht. 3.5 Gestützt auf die Vorgeschichte und die ärztlichen bzw. gutachterlichen Angaben steht fest, dass der Beschwerdeführer an einer bipolaren Störung, gegenwärtig manische Episode, mit psychotischen Symptomen (ICD-10 F31.2) und damit an einer schwerwiegenden psychischen Störung leidet. Damit ist die erste Voraussetzung für eine fürsorgerische Unterbringung in einer Einrichtung erfüllt.