3.3 An der Anhörung vom 28. Februar 2020 erklärte Assistenzärztin med. pract. D.________, dass der Beschwerdeführer bei Klinikeintritt alkoholisiert, sehr angespannt und verbal auch sehr bedrohlich gegenüber Klinikpersonal und Polizei gewesen sei. Die Urteil F 2020 6 6 Klinik gehe von einer bipolaren affektiven Störung, gegenwärtig manisch, aus. Mittlerweile habe sich sein Zustand verbessert und es zeige sich ein erfreulicher Verlauf.