Der Beschwerdeführer habe laufend wirre Angaben gemacht und gesagt, dass er manisch-depressiv sei und sich schon in ärztlicher Behandlung befinde. Die Polizisten sprachen ein Fahrverbot aus und brachten den Beschwerdeführer auf den Hauptposten, wo ein Alkoholwert von 0,8 o/oo festgestellt wurde. Dort wurde er vom Notfallpsychiater Dr. med. B.________ untersucht, der sich veranlasst sah, ihn wegen Selbst- und Fremdgefährdung in die Triaplus AG Klinik Zugersee einzuweisen. In der FU-Verfügung führte Dr. B.________ aus, dass der Patient, der Grössenideen (Gott, andere steuern können) äussere, sich auch gegenüber der Polizei als Gott dargestellt habe, was er nun allerdings bestreite.