C. Am 28. Februar 2020 wurde der Beschwerdeführer von der fürsorgerechtlichen Kammer in der Triaplus AG Klinik Zugersee persönlich befragt. An dieser Anhörung nahmen seitens der Klinik Assistenzärztin med. pract. D.________ und als gerichtlicher Gutachter Dr. med. E.________, Facharzt FMH Psychiatrie und Psychotherapie, teil, der im Anschluss an die Anhörung sein Gutachten mündlich erstattete. Die Parteien erhielten Gelegenheit zur Stellung von Ergänzungsfragen und zu einer abschliessenden Stellungnahme. Anschliessend wurde die Verhandlung für die Beratung und Urteilsfällung unterbrochen und danach wurde der Urteilsspruch mündlich eröffnet.