5. Mitteilung an die Beschwerdeführerin (mit ausführlicher Rechtsmittelbelehrung), an die ärztliche Leitung der Triaplus AG Klinik Zugersee (unter Beilage des Originals der Beschwerdeschrift) und zur Kenntnisnahme an die KESB Ausserschwyz. Zug, 13. Februar 2020 Im Namen der FÜRSORGERECHTLICHEN KAMMER Die Vorsitzende lic. iur. Gisela Bedognetti-Roth Der Gerichtsschreiber