a) A.________ erst zu entlassen, wenn die notwendige ambulante Nachbetreuung bei einer geeigneten Fachstelle oder Arzt in der Nähe ihres Wohnortes organisiert und sichergestellt ist; b) die Entlassung von A.________ mit dem Beistand abzusprechen und der KESB Ausserschwyz die Entlassung von A.________ zu melden; c) der KESB Ausserschwyz bei Notwendigkeit bis spätestens am 17. Mai 2020 Antrag auf Weiterführung der fürsorgerechtlichen Unterbringung einzureichen.