Eine professionelle therapeutische Betreuung besteht zurzeit nicht, nachdem die Beschwerdeführerin die nach dem Klinikaustritt im Januar 2020 begonnene Therapie in K.________ nach eigenem Bekunden aus finanziellen Gründen hat abbrechen müssen. Ein rudimentäres soziales Beziehungsnetz ist zwar vorhanden, hat aber die aktuelle Krisensituation mit der Hospitalisation nicht zu verhindern vermocht und ist damit auch in keiner Weise ausreichend tragfähig.