Ihr Lebensunterhalt wird ihren Angaben zufolge hauptsächlich von den Eltern finanziert. Das Verhältnis zur Mutter scheint wegen der Krankheit der Beschwerdeführerin belastet, da die Sorge um ihre Tochter sie wohl in unzumutbarer Weise überfordert. Eine professionelle therapeutische Betreuung besteht zurzeit nicht, nachdem die Beschwerdeführerin die nach dem Klinikaustritt im Januar 2020 begonnene Therapie in K.________ nach eigenem Bekunden aus finanziellen Gründen hat abbrechen müssen.