4.2.1 Nach Ansicht von Klinikarzt Dr. D.________ besteht bei der Beschwerdeführerin im Klinikrahmen keine akute Fremdgefährdung. Im Falle einer baldigen Entlassung sei eine Fremdgefährdung hingegen nicht auszuschliessen, wenn sie die Medikamente nicht mehr einnehmen sollte. Im Weiteren sei die Belastung für das soziale Umfeld sehr gross und insbesondere die Mutter mache sich aufgrund der Vorgeschichte grosse Sorgen um die Tochter. Urteil F 2020 47 9