Sodann gefährdet sie auch ihr ausbildungsmässiges und berufliches Fortkommen, da sie in ihrem Zustand das abgebrochene Studium nicht wieder wird aufnehmen können. Schliesslich wird sie zunehmend als psychisch kranke Frau wahrgenommen werden, sodass ihr auch eine Stigmatisierung droht. Die Selbstgefährdung ist folglich im Falle einer baldigen Entlassung als akut und unmittelbar drohend zu beurteilen.