Eine Vielzahl an Studien belege klar, dass Cannabinoide nicht nur die Krankheit verschlechtern, sondern sogar einzelne Schübe auslösen könnten. Von weiterem Cannabis-Konsum sei der Beschwerdeführerin daher dringend abzuraten. 4.1.3 Eine Selbstgefährdung im Sinne von akuter und erheblicher Suizidalität steht bei der Beschwerdeführerin aus ärztlicher Sicht im Klinikrahmen nicht im Vordergrund, ist aber Urteil F 2020 47 8