sei zurzeit bei der Beschwerdeführerin zu befürchten, da sie noch zu instabil sei. Auch eine Selbstgefährdung im weiteren Sinne liege klar vor, denn die Essstörung sei erheblich und könnte durchaus nicht als Einzeldiagnose im Sinne einer Anorexie, sondern im Rahmen der Schizophrenie angesehen werden.