4.1.2 Gutachter Dr. E.________ führte aus, dass bei der Beschwerdeführerin im Klinikrahmen keine erhebliche und unmittelbar drohende Suizidalität bestehe. Allerdings sei sie noch zu instabil und würde im Falle einer baldigen Entlassung die Medikamente sehr schnell wieder weglassen. Dann könne es sein, dass sie sich durch die Psychose nicht widersetzen könne, wenn ihr eine Stimme etwa befehle, sich vor den Zug zu werfen oder aus dem Fenster zu springen; dies könnte sie dann auch tatsächlich tun, weshalb er diesbezüglich erhebliche Bedenken habe. Suizide seien bei diesem Krankheitsbild leider nicht selten. Ein hoher Prozentsatz von Schizophrenie-Patienten würden Suizid begehen. Dies