worauf wegen der akut bestehenden Eigengefährdung ein Rückbehalt ausgesprochen worden sei. Bei der Behandlung gehe die Klinik vom Verdacht einer paranoiden Schizophrenie aus. Es seien Wahnvorstellungen feststellbar. Die Patientin habe auch angegeben, bis zum Klinikeintritt Drogen konsumiert zu haben. Es sei davon auszugehen, dass sie THC, Amphetamine und wahrscheinlich auch Ecstasy-Derivate konsumiert habe, allerdings ohne dass in der Klinik ein Drogentest gemacht worden sei.